Neue EU-Verpackungsverordnung: Herausforderungen für den Handel
Die am 12. August in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung PPWR hat das Ziel, den Verpackungsmüll zu minimieren und die Verantwortung der Hersteller zu stärken. Trotz dieser positiven Absicht wird die Umsetzung von vielen als bürokratisches Hemmnis empfunden, was besonders die Sichtweise des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH) widerspiegelt.
Herausforderungen für grenzüberschreitende Händler
Für Onlinehändler, die grenzüberschreitend innerhalb der EU agieren, könnte dies bedeuten, dass sie in jedem Land, in dem sie verkaufen, einen eigenen EPR-Bevollmächtigten benennen müssen. Im schlimmsten Fall würde dies dazu führen, dass für 27 Märkte auch 27 Bevollmächtigte nötig sind, was eine immense Bürokratie mit sich bringt.
Einfluss auf kleine Unternehmen
Während große Firmen wie Amazon oder Temu in der Lage sind, diese zusätzlichen Fixkosten zu tragen, stehen mittelständische Händler, die nur sporadisch nach Ländern wie Spanien, Belgien oder Österreich versenden, vor der Gefahr, die Rentabilität ihres Geschäfts zu verlieren. Dieses Szenario widerspricht den Zielen des europäischen Binnenmarktes, der eigentlich den freien Handel unterstützen sollte.
Rückzug kleiner Händler und drohender Verlust der Vielfalt
Die absehbaren Folgen sind alarmierend: Kleine Händler könnten gezwungen sein, sich aus den Märkten der EU zurückzuziehen, während größere Unternehmen die Fixkosten leichter stemmen können. Ein solcher Rückzug würde die Auswahl für Verbraucher erheblich einschränken und gleichzeitig die Chancen für den europäischen Mittelstand gefährden.
Stellungnahmen der EU-Kommission und Forderungen des BVOH
Die EU-Kommission hat die Problematik erkannt und einen Vorschlag zur Aussetzung der Regelung für EU-Unternehmen vorgelegt. Eine politische Einigung steht jedoch noch aus, da einige Mitgliedstaaten einer Aussetzung widersprechen. Der BVOH fordert unter anderem die sofortige Aussetzung der Pflicht zur Benennung nationaler Bevollmächtigter sowie die Schaffung eines echten EU-EPR-One-Stop-Shops, ähnlich dem System der Umsatzsteuer-OSS.
Ziel eines einheitlichen Binnenmarktes
Ein effektiver Binnenmarkt sollte auch administrativ als ein einziger Markt operieren. Die derzeitigen Regelungen widersprechen diesem Ziel und erfordern dringend eine eingehende Überprüfung und Anpassung.
Quellen: bvoh, Merkur
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