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Neues Heizgesetz: Koalition vereinbart Mieter-Kostenbremse

Die Koalition einigt sich auf eine Kostenbremse im neuen Heizgesetz, die Mietern und Vermietern eine gerechtere Verteilung der Kostenrisiken bei Heizungsmodernisierungen ermöglichen soll. Diese Regelung soll sowohl für bestehende als auch für zukünftige Mietverhältnisse gelten.

Neues Heizgesetz: Koalition vereinbart Mieter-Kostenbremse
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Berlin – Die schwarz-rote Koalition hat sich im Rahmen der geplanten Reform des Heizgesetzes auf eine Kostenbremse für Mieter verständigt. Künftig sollen die finanziellen Risiken zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden, wie die führenden Vertreter der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD der Deutschen Presse-Agentur mitteilten.

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Damit steht der Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes durch das Kabinett nichts mehr im Wege.

Ende Februar hatten Union und SPD erste Eckpunkte für das neue Heizgesetz vorgestellt. Besonders umstritten waren die Regelungen zum Mieterschutz, da es Bedenken hinsichtlich steigender Nebenkosten gab.

Einigung auf Kostenverteilung

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen sowie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) haben nun eine Einigung erzielt.

„Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben“, erklärte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren.“

Diese Regelung soll sowohl für bestehende als auch für zukünftige Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. „Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“, so Miersch weiter. Vermieter werden künftig beim Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung erstmals an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs beteiligt.

Forderung nach Ausgleich

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte: „Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit. Gleichzeitig braucht es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel.“

Dieser Ausgleich sei mit der Einigung zwischen den Fraktionen und den Ministerien gelungen.

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