In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass Flugreisende die Erlaubnis erhalten, mehrere Handgepäckstücke ohne zusätzliche Gebühren mitzuführen, solange die Gesamtmaße dieser Gepäckstücke die festgelegten Limits nicht überschreiten. Diese Entscheidung geht auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands zurück.
Oftmals wird beim Buchen eines Fluges der Eindruck vermittelt, die Ticketpreise seien günstig. In Wirklichkeit können jedoch versteckte Gebühren für Handgepäck die Gesamtkosten erheblich in die Höhe treiben. Mit dem neuen Urteil haben Passagiere nun die Chance, mehr als ein Handgepäckstück kostenfrei in die Kabine zu bringen.
Im Fokus der Klage stand die spanische Fluggesellschaft Vueling, die von mehreren deutschen Flughäfen wie Stuttgart, Hamburg und München nach Spanien fliegt. Auf der Website von Vueling wird angegeben, dass nur ein Handgepäckstück kostenlos erlaubt ist, das unter den Vordersitz passen muss und maximal die Maße 40x30x20 cm aufweisen darf. Für ein weiteres Handgepäckstück müssen Passagiere zusätzliche Gebühren entrichten, selbst wenn es sich nur um eine zweite kleine Tasche handelt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband wies darauf hin, dass diese Regelung eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Die Verbraucherschützer vertraten die Auffassung, dass es unerheblich sein sollte, wie viele Handgepäckstücke mitgeführt werden, solange die Gesamtmaße den festgelegten Vorgaben entsprechen.
Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage statt und entschied, dass Vueling die bisherigen Handgepäckregelungen nicht länger anwenden darf. Die Richter führten aus, dass es keinen nachvollziehbaren Grund gebe, der es rechtfertige, dass Passagiere nicht mehrere Taschen kostenlos an Bord nehmen dürfen, solange diese zusammen unter den Vordersitz passen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, jedoch hat Vueling die Option, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen. Die Erfolgsaussichten in solchen Verfahren sind jedoch in der Regel nicht hoch.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil keine Auswirkungen auf die Gebühren für zusätzliches oder übergroßes Gepäck am Check-in hat. Hier hatte der Europäische Gerichtshof bereits 2014 entschieden, dass Airlines für Übergepäck Gebühren verlangen dürfen, da damit zusätzliche Kosten verbunden sind, beispielsweise für das Einladen des Gepäcks.
Ein wesentlicher Hintergrund des Urteils ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, in der Handgepäck als unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen definiert wurde. In diesem Zusammenhang dürfen Fluggesellschaften keine zusätzlichen Gebühren für Handgepäck erheben, solange Gewicht und Maße den angemessenen Anforderungen entsprechen.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die strengen Handgepäckkontrollen anderer Airlines, wie Ryanair, haben, da nun klarere Regelungen für die Handgepäckmitnahme bestehen.
Quellen: tagesschau, urteile.news
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