Ein tragischer Vorfall in einer Zahnarztpraxis beschäftigt derzeit das Amtsgericht Augsburg. Ein 44-jähriger Zahnarzt sieht sich wegen fahrlässiger Tötung konfrontiert, nachdem ein Patient in seiner Obhut kollabierte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, eine übermäßige Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht zu haben, was zu fatalen Konsequenzen führte.
Atemstillstand nach Zahnbehandlung
Am 12. Juni 2023 suchte der 67-jährige Patient Rolf H. die Zahnarztpraxis für eine Behandlung auf. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Mann während des Eingriffs mit dem Beruhigungsmittel Midazolam sediert, das ihn in einen Dämmerschlaf versetzte. Nach dem Entfernen der Zähne kam es zu einem kritischen Vorfall. „Die Ermittler gehen davon aus, dass eine Überdosierung des Beruhigungsmittels zu einem Atemstillstand führte, gefolgt von einem Herz-Kreislauf-Stillstand“, erklärte der Staatsanwalt.
Die Anklage besagt, dass der Verlauf in beiden Fällen „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen sei. Der Patient erhielt sofortige medizinische Hilfe durch einen Notarzt und wurde in die Universitätsklinik Augsburg gebracht, wo er jedoch am folgenden Tag verstarb.
Emotionale Aussagen des Angeklagten
Vor Gericht äußerte der angeklagte Zahnarzt seine tiefe Betroffenheit:
„Selbstvorwürfe begleiten mich täglich. Ich habe die Bilder täglich vor Augen, bin in psychischer Behandlung.“
Besonders emotional wurde es, als er auf seine persönliche Situation einging:
„Am Todestag meines Patienten wurde meine Tochter geboren.“
Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zahnarzt vor, keinen Anästhesisten hinzugezogen und die Risiken der Sedierung nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Der Angeklagte hingegen betonte, dass er für solche Eingriffe qualifiziert sei und bereits zwei Kurse zur Anwendung von Beruhigungsmitteln absolviert habe. Ein ähnlicher Fall, in dem ein Gerichtsurteil über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls diskutiert wurde, zeigt, wie komplex solche rechtlichen Fragen sein können.
Nach dem Tod des Patienten wurde ein Strafbefehl gegen den Zahnarzt erlassen, gegen den er Einspruch einlegte. Daher fand nun eine öffentliche Verhandlung statt, die fortgesetzt wird.
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