Ein Strafverfahren wurde gegen Xavier Naidoo eingeleitet, da ihm Volksverhetzung und Beleidigung vorgeworfen werden. Das Landgericht Mannheim hat die Anklage der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2023 akzeptiert.
Dem 54-jährigen Sänger wird vorgeworfen, in einem Zeitraum zwischen Dezember 2020 und April 2021 über einen Telegram-Kanal Inhalte veröffentlicht zu haben, die antisemitisch sind und den Holocaust leugnen. Diese Äußerungen sollen sowohl in Form von Texten als auch durch eigene Audiobotschaften sowie durch Verlinkungen zu anderen Audiobotschaften und Videos geäußert worden sein. Darüber hinaus wird ihm zur Last gelegt, eine Person, die mit der „Amadeu Antonio Stiftung“ verbunden war, beleidigt und Texte mit antisemitischem Inhalt verbreitet zu haben. Die Ermittlungen basieren auf mehreren Strafanzeigen, unter anderem von der betroffenen Person.
Weitere Anklagen nicht zugelassen
In einem weiteren Verfahren, das ebenfalls wegen Volksverhetzung angestrengt wurde, hat das Gericht die Anklage aufgrund mangelnden Tatverdachts nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, die nun beim Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft wird. Diese zweite Anklage wurde im Juni 2024 erhoben.
Reaktion der Verteidigung
Die Rechtsvertreter von Naidoo, Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß, äußerten sich zu der Situation und betonten: „Das Landgericht Mannheim hat nach einer umfassenden Prüfung überwiegend unserer Meinung entsprochen und die Zulassung der Anklage in fünf von sechs Punkten abgelehnt.“ Sie sind der Ansicht, dass der zugelassene Punkt den Vorwurf der Volksverhetzung nicht rechtfertigt. Ihr Mandant lehne antisemitische, rassistische und fremdenfeindliche Ansichten entschieden ab und distanziere sich von jeglicher Form der Diskriminierung.
Naidoos Entschuldigung und öffentliche Wahrnehmung
Vor etwa vier Jahren hatte Naidoo ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht, in dem er zugab, sich über längere Zeit in Verschwörungstheorien verloren zu haben. Er sagte damals: „Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue.“ Seiner Verteidigung zufolge seien die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unbegründet und werden entschieden zurückgewiesen. Der Sänger distanziert sich weiterhin von jeder Form antisemitischen oder rassistischen Gedankenguts.
Quellen: tagesschau
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