EU initiiert Rückkehrzentren in Drittstaaten zur Erhöhung von Abschiebungen
Die Europäische Union hat eine wichtige Einigung erzielt, die den Weg für die Errichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten ebnet. Diese Initiative soll dazu beitragen, die Zahl der Rückführungen abgelehnter Asylbewerber signifikant zu steigern. Geplant ist, dass Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, in speziellen Einrichtungen außerhalb der EU untergebracht werden. Deutschland ist derzeit aktiv auf der Suche nach Ländern, die bereit sind, diese Rückkehrzentren zu betreiben.
Details zur Einigung und den Rückkehrzentren
Die Einigung zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten wurde von der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft bekannt gegeben. Damit die neuen Abschieberegelungen in Kraft treten können, müssen sowohl das Parlament als auch die EU-Staaten dem Kompromiss zustimmen, was in der Regel als formale Angelegenheit betrachtet wird. Die als „Return Hubs“ bezeichneten Rückkehrzentren sollen abgelehnte Asylbewerber aufnehmen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen das Heimatland die Rücknahme verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen.
Standorte und Regelungen für Minderjährige noch unklar
Die genauen Standorte der geplanten Rückkehrzentren sind derzeit noch nicht definiert. Die Hauptmotivation hinter dieser Initiative besteht darin, die Anzahl der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zu verringern. Während unbegleitete Minderjährige von den neuen Regelungen ausgenommen werden sollen, könnte für Familien mit Kindern die Möglichkeit bestehen, in die Rückkehrzentren gebracht zu werden.
Voraussetzungen für die Abschiebungen
Bevor Abschiebungen stattfinden können, ist ein Abkommen mit einem Drittstaat erforderlich, der bereit ist, die abgelehnten Asylbewerber aufzunehmen. Im Gegenzug könnte dieser Staat finanzielle Unterstützung oder Vorteile bei der Visa-Vergabe erhalten. Deutschland arbeitet gemeinsam mit anderen EU-Staaten an entsprechenden Vereinbarungen mit Ländern, die solche Rückkehrzentren errichten möchten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat sich wiederholt für die Einführung dieser Rückkehrzentren eingesetzt. Aktuell ist die Abschiebung von 25 afghanischen Straftätern aus Deutschland in vollem Gange.
Fehlender EU-Rahmen für Lösungen in Drittstaaten
Bislang existiert innerhalb der EU kein einheitlicher Rahmen für Lösungen in Drittstaaten. Italien hat bereits ein Abkommen mit Albanien geschlossen, um sowohl Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings steht dieses Modell aufgrund von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf der Kippe, und ein endgültiges Urteil steht noch aus. Im Gegensatz dazu scheiterte Großbritannien mit dem sogenannten Ruanda-Modell, das die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten vorsah, an rechtlichen Hürden und konnte nicht umgesetzt werden.
Rechtsgrundlage für die Auslagerung von Asylverfahren
Ende des vergangenen Jahres hat die EU bereits eine Rechtsgrundlage geschaffen, die die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens ermöglicht. Die Einigung regelt zudem, wie abgelehnte Asylbewerber aktiv an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, um einer Verhaftung zu entgehen. Ihnen drohen europaweit Kürzungen oder Streichungen von Sozialleistungen sowie die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Steigende Zahl der Abschiebungen im Jahr 2025
Im Jahr 2025 ist die Zahl der Abschiebungen in der EU gestiegen. Laut der Europäischen Kommission wurden etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Zeitgleich ist die Anzahl der Asylanträge kontinuierlich gesunken. In Deutschland war die Zahl der Asylanträge im Mai so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als die Einreise aufgrund von Corona-Beschränkungen stark eingeschränkt war. Auch die irregulären Grenzübertritte in die EU haben laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex einen deutlichen Rückgang erfahren.
Politische Hintergründe der Einigung
Die neuen Asylregeln wurden maßgeblich von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter der Leitung von Manfred Weber sowie dem rechten Flügel im EU-Parlament vorangetrieben. Recherchen zeigen, dass die EVP in diesem Bereich enger mit den rechten Parteien kooperiert hat, als bisher bekannt war. Diese Entwicklungen könnten tiefgreifende Auswirkungen auf die Asylpolitik in der EU haben.
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Quellen: n-tv, Handelsblatt
Bildquelle: depositphotos