Die Problematik der „Fast Fashion“ nimmt zunehmend zu, sowohl für die Umwelt als auch für die Organisationen, die sich mit der Wiederverwertung von Altkleidern beschäftigen. Um dem entgegenzuwirken, hat Bundesumweltminister Carsten Schneider nun Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgestellt.
Im Fokus stehen Bekleidung und Schuhe: Nach den Vorschlägen von Minister Schneider sollen Hersteller künftig für die Entsorgung ihrer Produkte finanziell verantwortlich gemacht werden.
Die Grundregel besagt, dass je mehr Textilien und je minderwertiger die Qualität, desto höher die Kosten für die Entsorgung ausfallen werden. Unternehmen, die umweltfreundlich und nachhaltig produzieren, sollen hingegen geringere Gebühren zahlen.
Weltweit werden lediglich ein Prozent der Alttextilien recycelt.
Kurzlebige Mode, langanhaltende Probleme
Im Detail geht es darum, die gesammelten Kleidungsstücke zu sortieren, zu transportieren und einer Wiederverwertung zuzuführen. Dies soll durch neu zu gründende Organisationen organisiert werden. Zukünftig wird jeder, der in Deutschland Textilien verkaufen möchte, verpflichtet sein, sich zu registrieren.
Besonderes Augenmerk liegt auf der „Fast Fashion“, die oft nur kurz getragen wird, aber langfristige Probleme verursacht. Schneider betont, dass Unternehmen, die massenhaft Wegwerfmode auf den europäischen Markt bringen, auch für die umfassende Sammlung und Verwertung ihrer Produkte aufkommen müssen. Dies schließt auch günstige Importe aus China ein.
Hersteller äußern Bedenken
Die Reaktionen der Hersteller fallen kritisch aus. Der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie bezeichnet die Vorschläge als „Ablasshandel“ und als „geschäftsschädigend in einer Wirtschaftskrise“.
Die Industrie bemängelt insbesondere, dass das Gesetz zusätzliche Bürokratie schaffen würde und nicht die Ursachen für die günstige Mode aus dem Ausland angehe. Die Hersteller befürchten, dass insbesondere mittelständische Unternehmen die finanziellen Folgen tragen müssen.
Geplant ist, dass in Zukunft ein Kleidercontainer für jeweils 1.000 Einwohner bereitgestellt wird. Gemeinnützige Sammler sollen dabei bevorzugt behandelt werden. Second-Hand-Läden und Kleiderkammern sind zunächst von den neuen Regelungen ausgenommen.