Berlin – Die Debatte um die Zuckersteuer hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Das Kanzleramt hat den Gesetzesentwurf von Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil vorläufig gestoppt. Die Begründung dafür lautet, dass der Vorschlag als „nicht mehrheitsfähig“ eingeschätzt wird und im Vorfeld nicht ausreichend abgestimmt war.
Klingbeil hatte kürzlich einen neuen Entwurf präsentiert, der statt der ursprünglich angestrebten 450 Millionen Euro nun Einnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro generieren sollte. Laut Angaben aus dem Kanzleramt weicht dieser Vorschlag von der vereinbarten Grundlage der Finanzkommission Gesundheit ab. Es wird erklärt: „Für die Einführung einer Zuckersteuer ist der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit die vereinbarte Grundlage. Der Vorschlag aus dem Finanzministerium ist in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig.“
Diese Äußerungen verdeutlichen, dass die Pläne zur Zuckersteuer von Klingbeil erst einmal auf Eis gelegt werden.
Hintergrund der Diskussion
Der Streit zwischen Kanzler Merz und seinem Stellvertreter Klingbeil wirft Fragen auf, warum die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke notwendig ist. Die gesundheitlichen Gründe sind vielfältig. Foodwatch bezeichnet zuckerhaltige Getränke, basierend auf Aussagen der WHO, als „zentralen Treiber“ von Adipositas. Flüssige Kalorien sättigen weniger effektiv, und ein hoher Konsum kann Übergewicht sowie Folgeerkrankungen begünstigen.
Details zu Klingbeils Steuerplänen
Ab dem 1. Juli des kommenden Jahres sollte gemäß den Plänen von Klingbeil eine Besteuerung aller Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter erfolgen. Geplant waren drei Steuerstufen: 26 Cent pro Liter bei fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent bei sieben Gramm und 38 Cent bei zehn Gramm. So würde beispielsweise ein Liter Coca-Cola Classic (10,6 Gramm Zucker) bei voller Weitergabe der Steuer und zusätzlicher Mehrwertsteuer rund 45 Cent teurer werden.
Quellen: Bild
Bildquelle: Michael Lucan via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 de)
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