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Reiseveranstalter bleiben gelassen gegenüber gestiegenen Kerosinpreisen und verzichten auf Nachzahlungen

Reiseveranstalter garantieren, dass Kunden trotz steigender Kerosinpreise keine Nachzahlungen für bereits gebuchte Urlaube leisten müssen. Während Flugausfälle nicht zu erwarten sind, könnten zukünftige Buchungen teurer werden.

Reiseveranstalter bleiben gelassen gegenüber gestiegenen Kerosinpreisen und verzichten auf Nachzahlungen
KI-generiert

Die großen deutschen Reiseveranstalter haben angekündigt, dass sie trotz der steigenden Kerosinpreise keine nachträglichen Preiserhöhungen für bereits gebuchte Reisen vornehmen werden. Dies wurde in einer Umfrage von Anbietern wie Tui, Alltours und Dertour berichtet.

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Aktuell müssen Kunden also nicht befürchten, dass ihre Urlaubsreisen gestrichen werden. Aage Dünhaupt, Sprecher von Tui, erklärte: „Bei uns fällt nichts aus.“ Auch Jens Völmicke, Sprecher von Alltours, betonte, dass die Gäste ihren gebuchten Sommerurlaub wie geplant genießen können.

Für zukünftige Buchungen könnte sich die Situation jedoch ändern. Christoph Debus, der Geschäftsführer der Rewe-Touristiktochter Dertour-Group, äußerte sich dazu: „Im Moment steigt der Kerosinpreis. Wenn dies auf dem Niveau bleibt, können wir Kostensteigerungen für zukünftige Buchungen nicht ausschließen.“ Reiseveranstalter haben die Möglichkeit, den Reisepreis nachträglich zu erhöhen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde und gestiegene Kosten wie Kerosin nachweislich erforderlich machen. Lufthansa und Partnerairlines haben beispielsweise ihre Flüge in den Nahost bis Herbst ausgesetzt.

Rechtliche Grundlagen für Preiserhöhungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter enthalten in der Regel sogenannte Änderungs-Vorbehaltsklauseln. Laut Gesetz zählen höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für eine nachträgliche Preiserhöhung. Ein solcher Preisaufschlag muss jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Bei Erhöhungen von mehr als 8 Prozent haben die Kunden ein Sonderrücktrittsrecht.

Es ist wichtig zu beachten, dass Airlines bei individuell gebuchten Flügen den Ticketpreis nicht einfach nachträglich erhöhen können, da dies eine nachträgliche Vertragsänderung darstellen würde.

Keine Streichung von Reisen zu befürchten

Die Reiseveranstalter versichern, dass es derzeit keine Streichungen von Reisen gibt. Christoph Debus von Dertour sagte, dass für die Sommerferien und den Herbst mit einer stabilen Kapazität gerechnet wird. Sollte es aufgrund von Kerosinmangel zu Änderungen im Flugplan kommen, werden die Gäste umgehend informiert und es werden Flugalternativen gesucht. Eine aktuelle Reisewarnung für Kuba aufgrund einer schweren Energiekrise könnte ebenfalls Auswirkungen auf die Reiseplanung haben.

Rechte der Verbraucher bei Flugausfällen

Falls ein bereits gebuchter Flug gestrichen wird, haben Verbraucher nach europäischem Recht das Recht auf Erstattung des Ticketpreises oder können auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug bestehen. Dies gilt, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen starten soll. Bei Flugstreichungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt werden, können Betroffene laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch zusätzliche Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro erhalten. Preisanpassungen für das Deutschlandticket könnten ebenfalls eine Rolle spielen.

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Quellen: n-tv

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