Köln
Strenge Kontrollen am Rhein: Ordnungsamt ahndet Badevergehen mit hohen Bußgeldern
Die Gefahren des Rheins werden häufig unterschätzt. Um dem entgegenzuwirken, hat die Stadt Köln nun härtere Strafen eingeführt. Das Ordnungsamt hat über das Pfingstwochenende die Einhaltung des Badeverbots im Rhein verstärkt überwacht und zieht eine erste Bilanz.
Bei sommerlichen Temperaturen versuchen viele Menschen, sich im Rhein abzukühlen, obwohl ein Badeverbot besteht. Laut einem Sprecher der Stadt Köln wurden während der Kontrollen am Pfingstwochenende drei Bußgeldverfahren eingeleitet. Dies wurde am Mittwoch von der Kölner Lokalredaktion mitgeteilt.
Vier Teams des Ordnungsamts waren täglich von morgens bis abends entlang der rund 67 Kilometer langen Uferstrecke zwischen Rodenkirchen und Hitdorf im Einsatz. Insgesamt wurden etwa 650 Personen angetroffen, wobei in über 100 Fällen präventive Gespräche geführt wurden.
Verstöße im Rheinpark und an der Alfred-Schütte-Allee
Zu den tatsächlichen Verstößen kam es in drei Fällen: Am Abend des 24. Mai gegen 21 Uhr wurden zwei Personen im Rheinpark bis zu den Oberschenkeln im Wasser angetroffen, gegen die ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 25. Mai gegen 17 Uhr im Bereich der Alfred-Schütte-Allee. Wer im Rhein badet, riskiert laut Stadt ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Besonders herausfordernd war die Situation am Pfingstwochenende auch wegen minderjähriger Schwimmer. Am 24. Mai wurden im Bereich des Hitdorfer Fährwegs Kinder im Wasser entdeckt. Da es sich um Minderjährige handelte, erhielten sowohl die Kinder als auch die anwesenden Erziehungsberechtigten lediglich mündliche Verwarnungen. Es wurde darauf hingewiesen, dass zukünftige Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden könnten.
Badeverbot seit September 2025 in Kraft
Das Badeverbot im Rhein wurde vom Kölner Stadtrat Anfang September 2025 beschlossen, nachdem es zu mehreren tödlichen Unfällen gekommen war. Es trat am 17. September in Kraft, kurz nach dem Ende des Sommers. Eine achtmonatige Übergangsphase, in der das Ordnungsamt lediglich Verwarnungen aussprach, ist nun beendet. Das Pfingstwochenende stellte somit den ersten größeren Praxistest unter den neuen Bedingungen dar.
Regeln und Ausnahmen des Badeverbots
In Köln gilt bereits das „planmäßige Verweilen“ in mehr als knöcheltiefem Wasser als „Baden“. Am Ufer sind mittlerweile 60 mehrsprachige Warnschilder aufgestellt, die laut Ordnungsamt am Pfingstwochenende gut sichtbar und nicht beschmiert waren. Ausgenommen vom Verbot sind Aktivitäten wie Kanufahren, Rudern, Angeln sowie behördliche Maßnahmen und genehmigte Veranstaltungen, wie etwa Taufen im Rhein.
Die Stadt hat eingeräumt, dass eine lückenlose Kontrolle des langen Uferstreifens nicht möglich ist. „Das Ordnungsamt kann nicht immer und überall gleichzeitig sein – aber man muss immer und überall mit Kontrollen rechnen“, so der Stadtsprecher. Ziel der Maßnahmen sei es, den Menschen klarzumachen, „dass der Rhein ein lebensgefährliches Gewässer ist und dass das Baden im Rhein tödlich enden kann.“
Die Frage nach alternativen Bademöglichkeiten bleibt offen. Der Rat hatte die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob weitere Badeseen im Stadtgebiet oder in erreichbarer Nähe geöffnet oder besser zugänglich gemacht werden könnten. Ein entsprechender Vorschlag wurde bisher nicht vorgelegt. Für einen entspannten Kurzurlaub bietet sich beispielsweise eine Wellness-Oase in Euskirchen an, die von Köln aus gut zu erreichen ist. Auch die Zons ist ein ideales Ziel für einen Wochenendausflug von Köln. Zudem wird die Diskussion um Mindestpreise für Fahrdienste in Köln immer aktueller.
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Quellen: t-online
Bildquelle: KI generiert