Die Sparkasse Köln-Bonn hat bei etwa 2.000 ihrer Kunden aus Russland und Belarus die Funktionen ihrer Girokonten eingeschränkt. Diese Maßnahme wurde von einer Sprecherin der Bank bestätigt und basiert auf zwei EU-Verordnungen, die Teil des 19. Sanktionspakets gegen Russland und Belarus sind. Vollständige Kontosperrungen wurden jedoch nicht vorgenommen, so die Sprecherin.
Die Einschränkungen betreffen unter anderem die Deaktivierung des Online-Bankings, die Sperrung von Debitkarten für Online-Transaktionen sowie ein Kreditkartenlimit von 0 Euro. Die Bank betonte, dass die grundlegende Teilnahme am Zahlungsverkehr weiterhin möglich sei. Funktionen wie Überweisungen, Lastschriften am SB-Terminal sowie Bargeldabhebungen und -einzahlungen bleiben erhalten.
Betroffene Kunden und Nachweispflicht
Die Einschränkungen gelten ausschließlich für russische und belarussische Staatsbürger, die keinen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz besitzen und auch keine Staatsangehörigkeit eines dieser Länder haben. Personen, die legal und dauerhaft in Deutschland leben, sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen.
Von den insgesamt rund 835.000 Kunden der Sparkasse Köln-Bonn waren zunächst etwa 4.000 Personen betroffen. Die Bank informierte die Betroffenen rechtzeitig schriftlich und forderte sie auf, entsprechende Nachweise, wie eine Kopie des Aufenthaltstitels, einzureichen. Rund 2.000 Kunden kamen dieser Aufforderung fristgerecht nach, sodass ihre Konten uneingeschränkt weiter genutzt werden können. Für die verbleibenden rund 2.000 Personen, deren Konten eingeschränkt wurden, besteht die Möglichkeit, den Nachweis per E-Mail nachzureichen. Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, sollen die Einschränkungen aufgehoben werden.
Kritik an den Maßnahmen der Sparkasse
Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Andrea Burghard, äußerte sich kritisch zu den Konto-Sperren. Sie betonte, dass für eine Kontosperrung ein konkreter Anlass, wie ein individueller Verdacht, erforderlich sei. Ein russischer Pass allein genüge nicht als Begründung. Obwohl das EU-Recht Banken seit 2022 erlaube, Einlagen russischer Staatsbürger in Deutschland einzufrieren, seien die notwendigen Voraussetzungen in den geschilderten Fällen nicht erfüllt. Weitere Informationen zu den Auswirkungen von KI-Betrug auf Verbraucher finden Sie in unserem Artikel über neue Betrugsmaschen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband erklärte, dass den Banken in dieser Angelegenheit kein Handlungsspielraum bleibe. Ähnliche Aussagen wurden von der Bundesbank und dem Bundesfinanzministerium gemacht. Eine Anfrage an die Kreissparkasse Köln, die vor allem Sparkassen im Kölner Umland betreibt, blieb bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung unbeantwortet. Der Artikel wird aktualisiert, sobald eine Stellungnahme vorliegt. Zudem gibt es aktuelle Entwicklungen in Kasachstan, die sich von russischem Strom trennen und eigene Energieziele verfolgen, was in unserem Artikel näher erläutert wird: Kasachstan und seine Energieziele.
Ein weiterer Aspekt sind die Einschnitte in der Ölversorgung, die Russland belasten. Hierzu finden Sie detaillierte Informationen in unserem Bericht über Ölversorgungseinschnitte.
Quellen: t-online
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Bildquelle: KI generiert