Die Deutsche Bahn hat am Kölner Hauptbahnhof ein Alkoholverbot eingeführt. Reisende, die gegen diese Regelung verstoßen, müssen mit Platzverweisen und Hausverboten rechnen.
Diese Maßnahme trat am 1. April in Kraft und wurde zunächst vom Kölner Stadt-Anzeiger bekannt gemacht. Die Deutsche Bahn (DB) informiert die Reisenden durch Aushänge und Durchsagen über das verschärfte Hausrecht. Bisher wurde die Regelung laut Berichten jedoch nicht umfassend in der Öffentlichkeit kommuniziert.
Das Alkoholverbot ist eine Reaktion auf Rückmeldungen von Reisenden und soll dazu beitragen, ein sicheres und angenehmes Umfeld am Bahnhof zu schaffen. Laut dem Kölner Stadt-Anzeiger ist diese Regelung Teil eines Sofortprogramms, das im Januar zur Verbesserung der Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen ins Leben gerufen wurde.
Details zum Alkoholverbot am Kölner Hauptbahnhof
Das Verbot gilt für den gesamten Hauptbahnhof, einschließlich aller Gleise. Der Konsum alkoholischer Getränke ist nicht mehr erlaubt, und Reisende dürfen keine Alkoholika mitbringen, um diese im Bahnhof zu konsumieren. In den Gastronomiebetrieben innerhalb des Hauptbahnhofs ist der Genuss von Alkohol jedoch weiterhin gestattet. Zudem dürfen verschlossene alkoholische Getränke durch den Bahnhof transportiert werden.
Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, werden die Mitarbeiter der Deutschen Bahn zunächst die Reisenden auf das neue Verbot hinweisen und sie über die Regelung informieren. In Zukunft könnten bei Verstößen gegen das Alkoholverbot jedoch Platzverweise und sogar Hausverbote ausgesprochen werden.
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Bildquelle: Bildquelle: Jan-Niclas Aberle auf Unsplash