Ein Ehepaar aus Kempten steht im Verdacht, über einen Zeitraum von zehn Jahren erhebliche Summen aus städtischen Parkautomaten entwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Anklage gegen die beiden erhoben, die insgesamt rund 1,9 Millionen Euro in Form von Münzen gestohlen haben sollen.
Der 40-jährige Ehemann war bei der Stadt Kempten angestellt und für das Leeren der Parkscheinautomaten zuständig. Diese Position verschaffte ihm Zugang zu den Schlüsseln der Automaten sowie zu den Geldkassetten. Laut Anklage soll er in mindestens 840 Fällen Geld abgezweigt haben.
Verdächtige Geldtransaktionen führen zu Ermittlungen
Das gestohlene Geld wurde entweder auf Bankkonten eingezahlt oder direkt in Supermärkten ausgegeben. Dort erwarben die beiden zunächst Gutscheine, die sie anschließend für weitere Einkäufe nutzten.
Der Fall kam im November 2025 ans Licht, als eine Bank die Ermittler informierte, da immer wieder verdächtige Bargeldeinzahlungen festgestellt wurden. Die Ermittlungen führten schließlich zu dem Ehepaar, das seit vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung
Das Landgericht Kempten muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und einen Prozess eröffnet. In der Zwischenzeit hat die Stadt Kempten Maßnahmen zur Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung ergriffen. Dazu gehören der Austausch der Schlösser, zusätzliche Kontrollen und die Beauftragung eines externen Dienstleisters.
Die Anklage umfasst 335 Fälle aus den Jahren 2020 bis 2025, in denen das Ehepaar etwa 1,34 Millionen Euro entwendet haben soll. Für weitere mutmaßliche Diebstähle zwischen 2015 und 2020, die einen Wert von rund 584.000 Euro hatten, kann die Strafverfolgung nicht mehr greifen, da diese Taten verjährt sind.
Staatsanwaltschaft beantragt Vermögensbeschlagnahme
Die Staatsanwaltschaft hat jedoch beantragt, das Vermögen der Beschuldigten in Höhe von 584.000 Euro einzuziehen. Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann erklärte, dass die Angeschuldigten trotz der Verfolgungsverjährung keine Vorteile aus ihren Taten ziehen dürften.
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