Maximilian Krah, Bundestagsabgeordneter der AfD, sieht sich einem Haftbefehl gegenüber, der anscheinend vom Amtsgericht Chemnitz erlassen wurde. Dieser Schritt ist das Resultat eines langwierigen Rechtsstreits mit dem Satiriker Jan Böhmermann, der um einen Vorfall auf dem Oktoberfest kreist. Krah hatte Klage gegen Böhmermann eingereicht, nachdem dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorlas, die behauptete, Krah habe im Käfer-Zelt 200 Flaschen Champagner bestellt.
Das Gericht entschied zu Böhmermanns Gunsten und stellte fest, dass tatsächlich nur „rund 50“ Flaschen bestellt worden waren. Trotz dieser Niederlage hält Krah es nicht für nötig, die ihm auferlegten Prozesskosten zu zahlen. In der Folge musste Böhmermann zunächst etwa 5000 Euro durch ein Vollstreckungsverfahren eintreiben lassen; derzeit stehen noch 296,26 Euro aus.
Eine Gerichtsvollzieherin hatte im Juli einen Termin zur Vermögensauskunft anberaumt, zu dem Krah jedoch unentschuldigt nicht erschien. Das Amtsgericht Chemnitz bleibt zu dem Fall, der nicht öffentlich ist, still. Der Anwalt von Böhmermann, Sebastian Gorski, äußerte scharfe Kritik und bezeichnete es als inakzeptabel, dass ein Bundestagsabgeordneter seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkomme.
Auf eine Nachfrage reagierte Krah überrascht auf die kontinuierlichen Forderungen und teilte mit, dass sein Anwalt diese prüfen würde. Er nannte Böhmermann einen „Widerling“ und erklärte, dass er nur widerwillig zahlen würde. Zudem behauptete er, von dem Termin mit der Gerichtsvollzieherin keine Kenntnis gehabt zu haben.
Der Streit zwischen Krah und Böhmermann zieht sich nun bereits über fast zwei Jahre hinweg und hat gravierende rechtliche Konsequenzen für den AfD-Politiker zur Folge. Die öffentliche Aufmerksamkeit, die dieser Fall erregt, könnte auch die politische Landschaft beeinflussen, insbesondere die Wahrnehmung der AfD und ihrer Repräsentanten.
Quellen: n-tv, Berliner Morgenpost
Bildquelle: Marcus Popillius via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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