In Israel gilt seit der Hinrichtung von Adolf Eichmann ein Moratorium für die Todesstrafe. Nun steht ein umstrittenes Gesetz zur Verabschiedung an, das laut Amnesty International de facto nur gegen Palästinenser angewendet werden könnte. Dies hat in Europa Besorgnis ausgelöst.
Die Regierungen Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs und Italiens äußerten sich „zutiefst besorgt“ über das israelische Gesetzesvorhaben zur Ausweitung der Todesstrafe. In einer gemeinsamen Erklärung betonten die Außenminister der vier Länder, dass der „faktisch diskriminierende Charakter“ des Gesetzentwurfs besonders beunruhigend sei. Die für Montag geplante Verabschiedung im Parlament könnte „Israels Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien untergraben“.
Die Minister appellierten an die Abgeordneten und die israelische Regierung, das Gesetzesvorhaben zu stoppen. Sie bezeichneten die Todesstrafe als „unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne abschreckende Wirkung“ und lehnten sie „unter allen Umständen in der ganzen Welt ab“. Auch Alain Berset, der Generalsekretär des Europarats, forderte das israelische Parlament auf, den Gesetzentwurf nicht zu verabschieden. Er wies darauf hin, dass dies einen „schweren Rückschritt gegenüber dem faktisch seit Langem geltenden Moratorium für die Todesstrafe“ in Israel darstellen würde.
Gesetzesentwurf und seine Implikationen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig jeder, der absichtlich oder durch Gleichgültigkeit den Tod eines israelischen Bürgers aus rassistischen Motiven oder aus Feindseligkeit gegenüber einer Gemeinschaft verursacht, mit der Todesstrafe rechnen muss. Dies würde insbesondere Palästinenser betreffen, die einen Israeli töten, während Israelis, die Palästinenser töten, nicht unter diese Regelung fallen würden.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren die aktuellen Entwürfe als eine Benachteiligung von Palästinensern. Nach Einschätzung von Amnesty International sind die geplanten Regelungen so formuliert, dass sie de facto nur gegen Palästinenser angewendet werden. Im besetzten Westjordanland sollen Militärgerichte befugt werden, mit einfacher Mehrheit Todesurteile zu fällen. Diese Militärgerichte sind jedoch ausschließlich für Palästinenser und andere Nicht-Israelis zuständig, nicht jedoch für israelische Siedler.
Rechtslage und mögliche Folgen
Die rechtsgerichtete Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu plant, den Gesetzestext am Montag zur zweiten und dritten Lesung zu bringen. Sollte das Gesetz angenommen werden, könnte es juristisch angefochten werden und vor dem Obersten Gericht landen.
Die Todesstrafe ist in Israel bislang faktisch ausgesetzt, obwohl sie theoretisch für einige Verbrechen verhängt werden kann. Die letzte Hinrichtung fand 1962 statt, als der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet wurde. Mit der von dem rechtsextremen Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir vorangetriebenen Gesetzesänderung wäre die Todesstrafe für bestimmte Straftaten künftig verpflichtend vorgeschrieben. UN-Rechtsexperten hatten bereits gewarnt, dass Gerichten damit die Möglichkeit genommen würde, mildernde Umstände zu berücksichtigen und ihr Urteil von der Schwere der Schuld abhängig zu machen.
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