Die Einführung einer Paketsteuer in Österreich sorgt für erhebliche Diskussionen. Seit dem 1. Oktober 2026 müssen Online-Käufer für ihre Bestellungen eine zusätzliche Gebühr von 2,40 Euro entrichten, was sowohl Verbraucher als auch Händler in Aufregung versetzt.
Zusätzliche Kosten für Online-Bestellungen
Österreichische Verbraucher sehen sich seit dem 1. Oktober mit einer neuen Abgabe konfrontiert, die insbesondere große Versandunternehmen betrifft. Anbieter wie Amazon, Zalando, Temu, Ikea, Otto, Shein, AliExpress, Apple und MediaMarkt erheben nun diese Paketsteuer pro Bestellung. Die Regelung gilt jedoch nur für Unternehmen, die im österreichischen Versandhandel einen Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro erzielen. Schätzungen zufolge sind etwa 14 bis 16 große Plattformen betroffen.
Details zur Paketsteuer
Wichtig für die Käufer ist, dass die Steuer pro Bestellung und nicht pro Paket fällig wird. Das bedeutet, dass bei mehreren Artikeln, die gleichzeitig bestellt werden, nur einmal 2,40 Euro zu zahlen sind, selbst wenn die Lieferung in mehreren Sendungen erfolgt. Das österreichische Finanzministerium rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 280 Millionen Euro aus dieser Maßnahme. Diese Einnahmen sollen unter anderem dazu verwendet werden, die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel zu senken. Eine betroffene Kundin berichtete bereits von einem Anstieg des Preises für ihr Haaröl bei Amazon von 6 Euro auf 8,40 Euro.
Ausnahmen von der Abgabe
Allerdings sind nicht alle Online-Bestellungen von der neuen Steuer betroffen. Privatverkäufe über Plattformen wie Vinted oder Willhaben bleiben steuerfrei. Auch Lieferungen von Lebensmitteln sowie Zeitungen und Zeitschriften sind von der Abgabe ausgenommen. Zudem müssen Käufer, die ihre Bestellung online aufgeben und die Ware im Geschäft abholen, die Paketsteuer nicht zahlen.
Reaktionen der Händler
Die Einführung der Paketsteuer hat bereits zu Widerstand unter den Händlern geführt. Unternehmen wie Otto Österreich und Zalando haben angekündigt, die Steuer bei vollständigen und rechtzeitigen Retouren zu erstatten. Zudem haben einige Händler rechtliche Schritte gegen die neue Regelung eingeleitet. Zalando hat bereits Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, und es ist zu erwarten, dass weitere Händler folgen werden.
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Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.