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Gerichtsurteil: Tod eines Vaters während einer Pinkelpause im Wald nicht als Arbeitsunfall anerkannt

Ein Mann verunglückt während einer Pinkelpause im Wald tödlich, als sein Auto ins Rollen gerät. Das Bundessozialgericht stellt fest, dass der Unfall nicht unter den Versicherungsschutz fällt, da er sich außerhalb eines versicherten Weges befand.

Gerichtsurteil: Tod eines Vaters während einer Pinkelpause im Wald nicht als Arbeitsunfall anerkannt
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Auf dem Weg zu einem geschäftlichen Treffen hielt ein Vater für eine Pinkelpause im Wald an und wurde von seinem eigenen Fahrzeug überrollt. In der Folge klagte sein Sohn auf Halbwaisenrente. Das Bundessozialgericht in Kassel wies jedoch die Revision des Klägers zurück.

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Der Vorfall ereignete sich in Baden-Württemberg. Laut den Feststellungen der dortigen Gerichte verließ der Vater am Abend des Unfalltags im Oktober 2021 seine Wohnung und fuhr mit seinem privaten Auto los. Am nächsten Morgen wurde er tot auf einem Waldweg entdeckt, unter seinem Fahrzeug liegend.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann in den Wald gefahren war, um dort seine Notdurft zu verrichten. Nachdem er ausgestiegen war, rollte das Auto davon. Beim Versuch, das Fahrzeug zu stoppen, wurde er überfahren. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Familie des Verstorbenen gaben an, dass der Mann auf dem Weg zu einem Geschäftsessen gewesen sei. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich jedoch, eine Zahlung zu leisten, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass sich der Mann auf einem versicherten Weg befand.

Unfall während der Notdurft nicht versichert

Im September 2023 entschied das Landessozialgericht in Stuttgart zugunsten der Berufsgenossenschaft. Diese Entscheidung wurde nun auch vom Bundessozialgericht bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass der Vater weder auf einem versicherten Weg noch auf einem Betriebsweg verunglückt sei. Das Verrichten der Notdurft falle grundsätzlich in den unversicherten persönlichen Lebensbereich. Daher habe der Kläger keinen Anspruch auf Halbwaisenrente.

Die Unterbrechung des versicherten Weges wurde dem Urteil zufolge nicht dadurch beendet, dass der Mann versuchte, das rollende Fahrzeug zu stoppen, auch wenn dies in der Absicht geschah, später weiterzufahren. Das Bundessozialgericht erklärte, dass sich keine betriebliche Gefahr verwirklicht habe, da die Gefahr erst durch den Versuch des Mannes entstanden sei, das Auto aufzuhalten.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich kürzlich in der Nähe von Köln, wo ein schwerer Unfall bei Köln stattfand, bei dem ein Fahrzeug mit einem Baum kollidierte. In einem anderen Fall wurde eine Fahrerin nach einem Unfall bei Köln schwer verletzt.

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