In einem bedeutenden Rechtsfall, der bundesweit Auswirkungen auf zahlreiche Verbraucher haben könnte, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage gegen den Energieanbieter ExtraEnergie eingereicht. Der Anbieter, der unter verschiedenen Markennamen wie ExtraGas, PrioStrom und HitEnergie tätig ist, hatte während der Energiekrise im Sommer 2022 die Preise für Bestandskunden trotz bestehender Verträge drastisch erhöht.
Die Preiserhöhungen betrugen laut vzbv teilweise über 200 Prozent, was für viele Kunden zu erheblichen finanziellen Nachteilen führte. Einige Verbraucher berichten von Schäden im fünfstelligen Bereich, die sie bis heute nicht kompensiert bekommen haben. Der vzbv argumentiert, dass diese Preiserhöhungen rechtswidrig waren und hat daher eine Musterfeststellungsklage eingereicht, die es betroffenen Verbrauchern ermöglicht, sich an dem Verfahren zu beteiligen.
Beteiligung an der Klage bis Montag möglich
Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, sich bis kommenden Montag in das Klageregister einzutragen. Die Registrierung erfolgt online und kostenlos über die Website des Bundesamtes für Justiz. Für die Teilnahme sind lediglich einige persönliche Daten erforderlich, darunter der Grund für den Anspruch. Der vzbv stellt hierfür hilfreiche Textbausteine im sogenannten Klage-Check zur Verfügung, die den Betroffenen helfen, zu prüfen, ob ihr Fall für die Klage geeignet ist.
Auswirkungen eines möglichen Urteils
Das Oberlandesgericht Hamm wird voraussichtlich Anfang Oktober sein Urteil verkünden. Sollte der vzbv mit seiner Klage erfolgreich sein, könnten die betroffenen Verbraucher ihren individuellen Schaden bei ExtraEnergie geltend machen. Dies bezieht sich auf den Betrag, den sie aufgrund der unrechtmäßigen Preiserhöhungen zu viel gezahlt haben. Die Einforderung des Schadens ist jedoch erst nach Rechtskraft des Urteils möglich.
Die Verbraucherzentrale wird in der Regel weitere Anleitungen geben, wie die betroffenen Verbraucher vorgehen müssen, um ihren Schaden geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nur diejenigen Verbraucher, die sich rechtzeitig im Klageregister eingetragen haben, Anspruch auf Entschädigung haben.
Quellen: tagesschau