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Spanische Justiz widerspricht Ulmen-Anwalt

Im Streit um die Zuständigkeit im Fall Collien Fernandes und Christian Ulmen widerspricht die spanische Justiz den Anwälten von Ulmen. Während diese eine notarielle Erklärung als Grund für die Aussetzung des Verfahrens anführen, betont die Gerichtssprecherin, dass dies nicht erforderlich sei. Die…

Spanische Justiz widerspricht Ulmen-Anwalt
Webvideopreis Deutschland via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Im Rechtsstreit zwischen Collien Fernandes und Christian Ulmen hat die Justiz auf Mallorca eine zentrale Behauptung der Anwälte von Ulmen zurückgewiesen. Derzeit ist das Verfahren ausgesetzt, und in den kommenden Tagen wird entschieden, wo es fortgeführt wird.

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Eine Sprecherin des Bezirksgerichts in Palma de Mallorca erklärte, dass es im spanischen Recht keine gesetzliche Vorschrift gibt, die eine notarielle Erklärung erforderlich macht. Diese Informationen wurden zuerst von verschiedenen Medien berichtet.

Am Freitag hatten die Anwälte von Christian Ulmen in einer Stellungnahme geäußert, dass die Bearbeitung des Falls auf Mallorca aufgrund des Fehlens einer solchen Erklärung von Fernandes ausgesetzt sei. Diese Darstellung wurde jedoch von der Gerichtssprecherin widerlegt, die die Aussetzung des Verfahrens bestätigte.

„Die Verzögerung liegt vielmehr daran, dass noch geprüft wird, ob das Verfahren in Spanien oder in Deutschland geführt werden soll“, sagte Ulmens Anwalt Christian Schertz am Montagabend und korrigierte damit die vorherigen Angaben.

Fragen zur Zuständigkeit: Deutschland oder Spanien?

Der aktuelle Stillstand im Verfahren ist ausschließlich auf die Frage der Zuständigkeit zurückzuführen. Beide Parteien sind Deutsche, jedoch ist unklar, wo die mutmaßlichen Taten stattgefunden haben. Während eine Zuständigkeit in Deutschland in Betracht gezogen wird, fordert die Gegenseite ein Verfahren in Spanien. Eine Entscheidung darüber wird in den nächsten Tagen erwartet.

Nach Angaben der Kanzlei „Schertz Bergmann Rechtsanwälte“, die Ulmen vertritt, hat die spanische Staatsanwaltschaft auf Mallorca offiziell ihre Zuständigkeit in Frage gestellt und beantragt, den Fall an deutsche Behörden zu übertragen. Sie sei zu dem Schluss gekommen, dass sie nicht für die vorliegenden Sachverhalte zuständig sei.

Streit um die Ermittlungen

Im Gegensatz dazu äußerte der Strafverteidiger von Fernandes auf Mallorca, dass alle relevanten Delikte in Spanien untersucht werden sollten. Die mutmaßlichen Taten sowie die Wohnsitze der Beteiligten in Spanien rechtfertigten seiner Meinung nach ein Verfahren dort. Der Vorwurf, Fernandes habe keine notarielle Erklärung abgegeben, bezeichnete er als reine Verteidigungsstrategie.

Fernandes hatte Ende 2025 in Spanien Anzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erstattet. Ihr Vorwurf lautet, Ulmen habe in sozialen Medien täuschend echte Fakeprofile von ihr erstellt und damit hunderte Männer kontaktiert. Er soll sich als Fernandes ausgegeben und mit mehreren Männern sexuelle Gespräche geführt sowie erotische Bilder und Videos verschickt haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung, da die Vorwürfe bisher nicht gerichtlich bestätigt wurden. Collien Fernandes äußert sich zu schweren Vorwürfen im „Kölner Treff“ und Carolin Kebekus äußert sich zu den Vorwürfen gegen Collien Fernandes.

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Bildquelle: Webvideopreis Deutschland via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

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