Der bekannte Volkssänger Heino setzt sich zur Wehr gegen die unautorisierte Nutzung seines Namens durch die AfD im Rahmen ihrer Wahlkampagne. Ohne seine Zustimmung wurde sein Name sowie einer seiner Hits in sozialen Medien verwendet, um für einen Landratskandidaten der Partei zu werben.
Heino hat nun rechtliche Schritte eingeleitet und fordert von der AfD ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro. Der Künstler sieht sich durch diese Aktion in seiner Persönlichkeitsrechte verletzt und möchte ein Zeichen setzen, dass solche Praktiken nicht toleriert werden.
Sein Anwalt hat bereits die notwendigen Schritte eingeleitet, um die Angelegenheit vor Gericht zu bringen. Heino betont, dass er nicht mit der AfD in Verbindung gebracht werden möchte und sich entschieden gegen die politische Ausnutzung seiner Person wehrt.
Die Situation wirft Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung von Prominenten in Wahlwerbung auf, insbesondere wenn diese nicht zustimmen. Heino hofft, dass sein Fall dazu beiträgt, ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.
Bildquelle: Stefan Brending (2eight) via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 de)