Das System der gesetzlichen Krankenkassen steht vor erheblichen Herausforderungen. Eine Kommission prognostiziert, dass die Beiträge bereits im kommenden Jahr steigen werden, sofern keine Maßnahmen ergriffen werden. Ein Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium soll genau dies verhindern. Welche Auswirkungen hat dieser Entwurf auf verschiedene Gruppen? Hier ein Überblick.
Wer wird künftig mehr Beiträge zahlen müssen?
Gutverdiener: Der Gesetzentwurf von Warken sieht vor, dass Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 5800 Euro ab dem kommenden Jahr höhere Beiträge entrichten müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro angehoben werden, was sie auf etwa 6100 Euro anhebt. Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, bleiben beitragsfrei. Für Gutverdienende bedeutet dies eine Erhöhung von etwa 26 Euro pro Monat.
Arbeitgeber: Auch die Arbeitgeber werden in ähnlicher Weise höhere Beiträge leisten müssen. Zudem kommen auf sie zusätzliche Kosten zu, wenn sie Minijobber beschäftigen, da sie für diese den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen müssen. Bisher galt hier ein Pauschalsatz von 13 Prozent.
Mitversicherte: Bisher konnten Ehepartner ohne eigene Einkünfte beitragsfrei mitversichert werden. Ab dem kommenden Jahr wird jedoch ein Beitragszuschlag fällig. Dieser beträgt 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Für ein Paar mit einem Gutverdiener, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, würde dies monatlich etwa 215 Euro kosten, da der Arbeitgeber keinen Beitrag leistet. Bei einem Alleinverdiener mit einem Bruttoeinkommen von 2800 Euro läge der zusätzliche Beitrag bei etwa 100 Euro pro Monat.
Gilt das für alle Mitversicherten?
Nein, es gibt Ausnahmen. Ehepartner mit Kindern bis zu 7 Jahren, Partner von Menschen mit Behinderungen, Partner, die sich um einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 kümmern, sowie Partner im Rentenalter sind von dem Beitragszuschlag befreit.
Welche zusätzlichen Belastungen kommen auf die Versicherten zu?
Erhöhte Zuzahlungen: Derzeit zahlen Versicherte für verschreibungspflichtige Medikamente zwischen 5 und 10 Euro. Diese Zuzahlungsgrenzen sollen angehoben werden auf mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro. Dies wäre die erste Anpassung seit über 20 Jahren.
Krankengeld: Das Niveau des Krankengeldes soll um fünf Prozentpunkte gesenkt werden.
Welche Leistungen werden gekürzt?
Homöopathie: Die Kosten für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Leistungen werden nicht mehr übernommen, da für ihre Wirksamkeit keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliegt.
Hautkrebs-Screening: Bisher übernahmen die Krankenkassen alle zwei Jahre die Kosten für eine Hautkrebsuntersuchung ab 35 Jahren. Zukünftig soll ein Ausschuss Vorschläge für eine risikobasierte Früherkennung erarbeiten.
Medizinisches Cannabis: Der Anspruch auf Cannabisblüten wird gestrichen. Personen mit schwerwiegenden Erkrankungen können jedoch weiterhin Extrakte und cannabishaltige Arzneimittel beziehen, solange es keine medizinische Alternative gibt.
Zahnersatz: Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von mindestens 60 Prozent auf 50 Prozent gesenkt werden.
Was bedeutet der Entwurf für die Beschäftigten im Gesundheitswesen?
Warkens Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Kosten und Einnahmen im Gesundheitssystem in Einklang zu bringen. Die Kosten und Löhne der Leistungserbringer sollen durch die Entwicklung der Einnahmen der Kassen gedeckelt werden. Die „rechnerische Obergrenze“ wird dabei durch die Entwicklung des durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommens der Kassenmitglieder bestimmt.
Welche Auswirkungen hat die Reform auf die verschiedenen Bereiche der Branche?
Kliniken: Warken plant, den Krankenhäusern strengere Grenzen für Preissteigerungen zu setzen. Diese sollen an die tatsächliche Kostenentwicklung der Kliniken gebunden und durch die Lohnentwicklung der Beitragszahler begrenzt werden. Krankenhäuser dürfen steigende Tariflöhne nicht mehr automatisch an die Krankenkassen weitergeben.
Apotheken: Apotheken müssen den Krankenkassen künftig höhere Rabatte gewähren. Der Apothekenabschlag soll von 1,77 auf 2,07 Euro steigen. Warken versprach gleichzeitig, die Honorare wie bereits länger geplant zu erhöhen.
Arztpraxen: Bisher erhielten Arztpraxen zusätzliches Geld für offene Sprechstunden und Terminvermittlungen. Diese Zuschüsse sollen entfallen.
Pharmaindustrie: Arzneimittelhersteller sollen den Kassen Preisnachlässe gewähren, die sich an deren Einnahmen orientieren. Zudem plant Warken, ein bestehendes Preismoratorium um vier Jahre zu verlängern.
Wie tragen Kassen und der Bund zur Reform bei?
Kassen: Die Kassen sollen ihre Verwaltungsausgaben sowie die Gehälter ihrer Führungskräfte begrenzen und ihre Werbeausgaben um die Hälfte reduzieren.
Bund: Der Bund plant, den gesetzlichen Kassen zu gestatten, Darlehen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro später zurückzuzahlen.
Wie viel soll die Reform einsparen?
Der Gesetzentwurf würde die Kassen im kommenden Jahr um etwa 20 Milliarden Euro entlasten. Die jährlichen Einsparungen sollen bis 2030 auf rund 42 Milliarden Euro ansteigen.
Warum ist eine Einsparung notwendig?
Die gesetzlichen Krankenkassen befinden sich in einer tiefen Krise: Im Jahr 2024 betrug das Defizit fast zehn Milliarden Euro. Die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen. Bis 2030 droht eine Finanzierungslücke von rund 40 Milliarden Euro, was zu deutlich höheren Beiträgen führen könnte. Eine Bundeskommission erwartet ohne Reformen eine Mehrbelastung der Versicherten von durchschnittlich 340 Euro pro Monat bereits in vier Jahren.
Wie wird der Gesetzentwurf aufgenommen?
Die Grünen, die SPD und die Linke haben Warkens Reformpläne als sozial unausgewogen kritisiert. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die Finanzlücke der Kassen nicht zu lösen, sondern die Lasten zulasten der Beschäftigten und Unternehmen im System umzuverteilen. Auch die SPD bemängelt eine Schieflage, da vor allem die Versicherten belastet würden, obwohl sie bereits durch steigende Zusatzbeiträge viel leisten müssten. Die Linke kritisiert eine Politik, die zugunsten der Arbeitgeber ausfällt. Teilweise Zustimmung erhielt Warken hingegen von der CSU, deren Fraktionschef Klaus Holetschek lobte, dass die Ausgaben nicht stärker steigen sollen als die Einnahmen und dass alle Gruppen einen Beitrag leisten sollten.
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