Mitarbeiter, die sich unangemessen verhalten, müssen oft mit Konsequenzen rechnen. Doch wie verhält es sich, wenn der Vorgesetzte selbst zum Rüpel wird? Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erläutert, welche Grenzen für Chefs gelten und wie Mitarbeiter darauf reagieren können.
Der Mittelfinger ist in der Regel kein Zeichen für eine respektvolle Kommunikation. Dennoch ist er nicht automatisch eine Beleidigung.
„Wenn mein Chef mir den Mittelfinger zeigt, hängt es stark vom Kontext ab“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
So kann es beispielsweise in einem lockeren Gespräch auf der Baustelle, während man sich über Fußball austauscht, als Bagatelle angesehen werden.
„In einem formellen Meeting hingegen könnte dies als Beleidigung gewertet werden“, fügt der Experte hinzu.
Die Bewertung solcher Gesten ist also komplex und stark kontextabhängig.
Klärung des Sachverhalts durch den Arbeitgeber
Wenn sich ein Mitarbeiter schikaniert oder systematisch angefeindet fühlt, sollte er dies ansprechen und gegebenenfalls den Betriebsrat, Personalrat oder, falls vorhanden, den direkten Vorgesetzten kontaktieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich mit der Angelegenheit auseinanderzusetzen, wenn der betroffene Mitarbeiter ihn darauf anspricht.
Um die eigene Position zu stärken, ist es ratsam, sich mit Kollegen auszutauschen. Oft sind mehrere Mitarbeiter von ähnlichen Anfeindungen betroffen, und deren gemeinsame Aussagen können mehr Gewicht haben.
Wenn eine Führungskraft im Ton über die Stränge schlägt, ist dies nicht nur ein Zeichen für schlechten Führungsstil, sondern verletzt auch die besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Angestellte müssen vor psychischen und physischen Gesundheitsschäden geschützt werden. Unsachliche Kritik oder das Anschreien von Mitarbeitern können zu einer erhöhten psychischen Belastung führen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, sich über rechtliche Aspekte und Rücksichtnahme zu informieren.
Was sollten Arbeitnehmer unternehmen?
Als ersten Schritt sollten Mitarbeiter die Führungskraft auf das unangemessene Verhalten hinweisen und darum bitten, ihre Kritik künftig sachlich zu äußern. Es ist wichtig, solche Gespräche zu dokumentieren und festzuhalten, wer anwesend war. Diese Aufzeichnungen können im Zweifelsfall vor Gericht als Nachweis dienen.
Wenn keine Besserung eintritt, sollten Arbeitnehmer den nächsten Schritt in Erwägung ziehen, indem sie vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser auf die Führungskraft einwirkt. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Arbeitgeber in der Regel versuchen wird, die Führungskraft zu unterstützen, um deren Autorität nicht zu untergraben. Daher müssen Mitarbeiter mit Schwierigkeiten rechnen, wenn sie versuchen, ihre Anliegen durchzusetzen. In extremen Fällen könnte sogar ein Gerichtsurteil relevant werden.
Wichtig zu wissen: Unsachliche Kritik, die in Form von Beleidigungen geäußert wird, kann laut Strafgesetzbuch sogar strafrechtlich relevant sein.
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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