Am Freitagmorgen nahm die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen Mann fest, der aufgrund eines Haftbefehls gesucht wurde. Die Festnahme erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle.
Bei den Sicherheitsüberprüfungen am Flughafen wurden zwei Männer wegen unterschiedlicher Delikte angehalten. Unter ihnen befand sich ein 54-jähriger türkischer Staatsbürger, gegen den ein offener Haftbefehl wegen des Einschleusens von Ausländern vorlag. Der Mann wurde vor seinem geplanten Abflug nach Istanbul kontrolliert. Ihm wurde die Wahl zwischen einer Geldstrafe von 2.400 Euro oder einer Haftstrafe von 120 Tagen angeboten. Er entschied sich, die Geldstrafe sofort zu begleichen, was ihm ermöglichte, seine Reise fortzusetzen.
Zusätzlich wurde am selben Tag ein 18-jähriger deutscher Staatsbürger von einem Sicherheitsmitarbeiter kontrolliert, der einen verdächtigen Gegenstand in seinem Handgepäck hatte. Bei der Nachkontrolle stellte sich heraus, dass der junge Mann einen Schlagring mit sich führte. Laut Waffengesetz sind Schlagringe als verbotene Gegenstände eingestuft. Die Bundespolizei beschlagnahmte den Schlagring und leitete ein Strafverfahren ein. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen wurde der 18-Jährige wieder entlassen.
Die Bundespolizei betont, dass bereits der Besitz von verbotenen Gegenständen strafbar ist und bei Kontrollen im Luftverkehr konsequent verfolgt wird. Dies erinnert an ähnliche Vorfälle, wie die Vorwürfe gegen ein Ehepaar in Kempten, die ebenfalls mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert wurden. Auch die Sicherheitsvorkehrungen der Deutschen Bahn sind ein wichtiges Thema, wenn es um die Sicherheit im öffentlichen Verkehr geht. In einem anderen Fall gab es Durchsuchungen in Berlin, die zeigen, wie ernst die Behörden solche Vorfälle nehmen.
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