Verantwortung für Toilettenbrille und Deckel: Wer ist zuständig?
Die Klärung, ob der Mieter oder der Vermieter für die Anschaffung oder den Austausch einer Toilettenbrille sowie eines Deckels verantwortlich ist, stellt häufig ein strittiges Thema in Mietverhältnissen dar. Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietwohnung in einem Zustand zu überlassen und zu erhalten, der dem vertraglich vereinbarten Gebrauch entspricht. Dies schließt die Funktionsfähigkeit sämtlicher Sanitäranlagen ein, zu denen auch die WC-Keramik, die Spülung und die Befestigungen gehören.
Allgemeine Regelung
Toilettenbrillen und Deckel werden als gewöhnliche Verschleißteile betrachtet, deren Austausch in der Verantwortung des Mieters liegt. Diese Auffassung wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach bestätigt. Ausnahmen bestehen, wenn die Brille oder der Deckel bereits bei Einzug defekt oder unvollständig waren oder wenn im Mietvertrag abweichende Regelungen getroffen wurden.
Überblick über die Zuständigkeiten
- WC-Keramik (Schüssel): Vermieter
- Toilettenbrille: Mieter
- Deckel (Softclose): Mieter
- Befestigungsschrauben: Mieter
- Sitzheizung/elektronische Funktionen: Fallabhängig
Neueste Entwicklungen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied im Jahr 2024, dass Mieter bei modernen ‚Duroplast-Brillen‘ keinen Anspruch auf Erstattung durch den Vermieter haben, solange keine Mängel vorliegen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt vor sogenannten ‚Upgrades‘: Mieter dürfen keine teureren Modelle auf Kosten des Vermieters verlangen.
Wesentliche Fakten und Entwicklungen
Eine Umfrage des DMB aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Streitigkeiten im Sanitärbereich 12 % aller Konflikte zwischen Mietern und Vermietern ausmachen; davon entfallen 28 % auf Toilettenbrillen. Der Verband Haus & Grund berichtet, dass in 65 % der Fälle zugunsten des Vermieters entschieden wird.
Meinungen von Experten
Toilettenbrillen sind Mieterpflicht, da sie wie Glühbirnen einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Vermieter sind nur bei baulichen Mängeln in der Pflicht. – Dr. Johannes Hömme (DMB-Vorstand)
Statistisch halten Toilettenbrillen 5 bis 8 Jahre; dies wird von Mietern häufig ignoriert. – Dr. Stefan Homburg (Haus & Grund)
Praktische Hinweise und Empfehlungen
Bei Einzug sollte der Zustand der Toilettenbrille und des Deckels im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Bei einem Defekt sollten Sie diesen schriftlich mit Fotos dokumentieren und selbst eine neue Brille erwerben.
Nachhaltigkeitshinweis
Wählen Sie recycelbare Materialien, um den Umweltauflagen gerecht zu werden.
Schlussfolgerung
In Deutschland ist die Verantwortung für die Toilettenbrille eindeutig dem Mieter zuzuordnen – dies wird durch die Rechtsprechung klar belegt. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Mieterverein oder einen entsprechenden Verband wenden.
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