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US-Gericht annulliert Trumps 10-Prozent-Zoll – Veränderungen im internationalen Handel erwartet

Ein US-Gericht hat die von Trump eingeführten weltweiten Zölle von zehn Prozent für unzulässig erklärt. Die Richter begründen ihr Urteil mit einer Überschreitung der präsidentiellen Befugnisse und verweisen auf ein Handelsgesetz aus den 1970er Jahren.

US-Gericht annulliert Trumps 10-Prozent-Zoll – Veränderungen im internationalen Handel erwartet
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In der Zollpolitik hat Präsident Trump einen weiteren Rückschlag vor Gericht erlitten. Das Gericht für Internationalen Handel in New York hat die von ihm eingeführten weltweiten Zölle von zehn Prozent für unzulässig erklärt. Diese pauschalen Abgaben seien laut einem Handelsgesetz aus den 1970er Jahren nicht gerechtfertigt, da der US-Präsident seine Befugnisse überschritten habe, so die Bundesrichter. Das Gericht gab damit einer Klage von Kleinunternehmen mit zwei zu eins Stimmen statt. Die Zölle waren am 24. Februar in Kraft getreten. Ein überstimmter Richter erklärte, es sei verfrüht, den Klägern den Sieg zuzusprechen.

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Der Präsident hatte die Zölle gegen internationale Handelspartner verhängt, nachdem das Oberste US-Gericht im Februar den Großteil seiner Sonderzölle für unzulässig erklärt hatte. Trump berief sich bei den Zöllen aus dem Jahr 2025 auf ein Gesetz über wirtschaftliche Notstandsrechte. Für den neuen globalen Zehn-Prozent-Zoll stützte er sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1974, das Zölle für bis zu 150 Tage erlaubt, um schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite auszugleichen oder einen drohenden Wertverlust des Dollars abzuwenden.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Gesetz für die von Trump angeführten Handelsdefizite nicht anwendbar sei. Er habe das Gesetz falsch interpretiert. Trumps Erlass beziehe sich auf Handels- und Leistungsbilanzdefizite, während das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite zur Bedingung mache. Zudem habe die US-Regierung nicht ausreichend belegen können, dass „fundamentale internationale Zahlungsprobleme“ vorliegen, die das Handelsgesetz voraussetzt.

Die US-Regierung hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, was auch einen Gang vor das Oberste Gericht nach sich ziehen könnte. Auf die Gerichtsentscheidung angesprochen, zeigte sich Trump unbeirrt und erklärte, dass er weiterhin seine Zollpolitik verfolgen wolle, unabhängig von der Entscheidung der Justiz.

Dringlichkeit für Handelsabkommen mit der EU

Vor der Bekanntgabe der jüngsten Gerichtsentscheidung hatte der US-Präsident die EU aufgefordert, endlich den EU-US-Zolldeal umzusetzen. Sollte dies nicht bis zum 4. Juli, dem 250. Geburtstag der USA, geschehen, drohte er mit deutlich höheren Zöllen.

Im August 2025 hatten Trump und die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, in einem Rahmenabkommen eine Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Warenimporte in die USA vereinbart. Dies sollte auch für europäische Autos und Autoteile gelten. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und den Marktzugang für US-Agrarprodukte wie Schweinefleisch und Milchprodukte zu erleichtern. Derzeit laufen in der EU noch Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedsländern, die für die vollständige Umsetzung des Zolldeals notwendig sind. Bei einem Treffen von Vertretern am Mittwoch wurde jedoch noch keine Einigung erzielt.

Zusätzlich gibt es Bedenken unter Republikanern hinsichtlich der aktuellen Situation, die die politischen Herausforderungen für Trump weiter verstärken könnten. Auch die politischen Herausforderungen durch den Absturz eines US-Jets im Iran stehen im Raum.

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Quellen: n-tv

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